|
|
| |
|
|
| |
Ferienhäuser am Gülser
Moselbogen
-
Erbbaupacht & Reallast -
|
|
| |
|
|
| |
| Erbbaupacht/Erbbauzins |
| |
Die Kleinwochenendhäuser im Freizeitpark
Gülser Moselbogen werden auf einem Erbbaugrundstück
errichtet.
Dieses Grundstück ist bereits in einzelne Parzellen
in der Größe von 229 - 297 qm aufgeteilt und
entsprechend im Wohnungserbbaugrundbuch von Güls
eingetragen. |
| |
|
| |
Als Verpflichtung an den Erbbaurechtsgeber
(Stadt Koblenz) wurde seinerzeit ein sogenannter wertindexierter
Erbbauzins in Höhe von 0,511297 € pro Quadratmeter
Grundstücksfläche vereinbart.
Dieser Betrag ist einmal im Jahr, nachschüssig an
den Erbbaurechtsgeber zu zahlen. |
|
| |
| Reallast |
| |
Als Belastung, die von dem jeweiligen Hauseigentümer
zu tragen ist, wird beim Abschluss eines notariellen Kaufvertrages
über ein Kleinwochenendhaus eine Rentenreallast mit Wertsicherungsklausel
eingetragen. Diese Reallast richtet sich ebenfalls nach
Größe und zusätzlich nach der Lage des Grundstückes. |
| |
|
| |
Die Zahlung der Reallast ist immer im voraus
für ein Kalenderjahr fällig und dient der Rückführung
der Urbanisierungskosten der Betreibergesellschaft des
Freizeitparks. |
| |
|
| |
Die Höhe der Reallast für ein
Grundstück ist unterschiedlich und beginnt bei ca.
819,60 € für ein Grundstück von 229 qm.
Für einzelne Grundstücke kann der jeweilige
Wert gerne erfragt werden. |
|
| |
|
|
|
 |
|
| |
|
|
| |
|
|
|