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Ferienhäuser am Gülser Moselbogen

- Erbbaupacht & Reallast -
 
   
 
Erbbaupacht/Erbbauzins
  Die Kleinwochenendhäuser im Freizeitpark Gülser Moselbogen werden auf einem Erbbaugrundstück errichtet.
Dieses Grundstück ist bereits in einzelne Parzellen in der Größe von 229 - 297 qm aufgeteilt und entsprechend im Wohnungserbbaugrundbuch von Güls eingetragen.
   
  Als Verpflichtung an den Erbbaurechtsgeber (Stadt Koblenz) wurde seinerzeit ein sogenannter wertindexierter Erbbauzins in Höhe von 0,511297 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche vereinbart.
Dieser Betrag ist einmal im Jahr, nachschüssig an den Erbbaurechtsgeber zu zahlen.
 
Reallast
  Als Belastung, die von dem jeweiligen Hauseigentümer zu tragen ist, wird beim Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über ein Kleinwochenendhaus eine Rentenreallast mit Wertsicherungsklausel eingetragen. Diese Reallast richtet sich ebenfalls nach Größe und zusätzlich nach der Lage des Grundstückes.
   
  Die Zahlung der Reallast ist immer im voraus für ein Kalenderjahr fällig und dient der Rückführung der Urbanisierungskosten der Betreibergesellschaft des Freizeitparks.
   
  Die Höhe der Reallast für ein Grundstück ist unterschiedlich und beginnt bei ca. 819,60 € für ein Grundstück von 229 qm.
Für einzelne Grundstücke kann der jeweilige Wert gerne erfragt werden.
 
 
 
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