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Ferienhäuser am Gülser Moselbogen

- Kosten / Finanzierung -
 
   
 
Basisinformationen
 
Basierend auf unseren Kundenanfragen, haben wir die nachfolgenden Angaben für einen beispielhaften Erwerb eines Kleinwochenendhauses zusammengestellt.
 
Die Kosten für das Grundstück sind wie folgt:
 
Grundstück – Nr. Größe Reallast
     
43 237 qm 848,24 €
44 246 qm 880,45 €
45 243 qm 869,71 €
47 241 qm 862,55 €
48 242 qm 866,13 €
49 244 qm 873,29 €
 
Dazu kommen noch als jährliche Abgabe an die Stadt Koblenz ein Erbbauzins der je Quadratmeter Grundstücksfläche 0,511297 Euro beträgt.

Die nachfolgend aufgelisteten Kosten des Erwerbs und der laufenden Verbindlichkeiten beruhen auf Erfahrungswerten und gelten nicht als verbindlich.

 
Kosten des Erwerbs
 
Notarkosten ca. 1375,00 €
Grundbuchkosten ca. 875,00 €
Grunderwerbsteuer ca. 3250,00 €
   
Summe ca. 5500,00 €
 
Laufende Kosten
  Kosten der Verwaltung, die für Sie die überwiegenden Nebenkosten, wie Haftpflichtversicherung Gemeinschafts - Grundstück, Verwaltervergütung, Stromverbrauch Gem. - Eigentum, Gebühren TV - Anschluss, Sonstige Kosten, Kosten der Wasserversorgung, Abwasserkosten, Grünschnittentsorgung und evtl. Instandhaltungsrücklage abrechnet.
   
  Diese Kosten betragen ca. 550,00 EUR – 1050,00 Euro im Jahr, wobei die Höhe der Kosten von der Häufigkeit der Nutzung des Gebäudes abhängt.
   
  Darüber hinaus fallen Stromversorgungskosten für die KEVAG Koblenz an, die von Ihnen selbst getragen und abgerechnet werden. Für diese Kosten können mindestens 50,00 Euro monatlich Zugrundegelegt werden.
   
  Abschließend fallen noch die Hausversicherung und die Grundsteuer an, die jeweils ca. 75,00 Euro – 125,00 Euro im Jahr betragen.
 
Belastungskriterien
  Das Kleinwochenendhaus kann mit einer Grundschuld in Höhe von maximal 75 % des Kaufpreises belegt werden. Eine höhere Eintragung ist leider nicht möglich.
 
Finanzierung
  Über unsere Hausbank bieten wir Ihnen auch eine Finanzierung des Kaufpreises an.
   
  Für weitere Informationen, Auskünfte oder für ein unverbindliches Beratungsgespräch steht Ihnen Hr. Göbel, Leiter der Zweigstelle Rübenach der Koblenzer Volksbank eG, Tel. 0261/3906 - 166 gerne zur Verfügung.
 
Hinweis zur Vermietung und Verpachtung
  Bei neu zur Vermietung gebauten Wohnungen oder Häusern, kann nach § 7 Abs. 5 EStG eine Absetzung für Abnutzung für die ersten Sieben Jahre in Höhe von 5 % der Anschaffungskosten beantragt werden. Dies erleichtert evtl. die Anschaffung in den ersten Jahren, durch einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung in Ihrer Einkommensteuererklärung, welches je nach Einkommensverhältnissen auch zu einer Erstattung führen kann.
 
 
 
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