| Sehr geehrte Interessenten,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Ferienhäuser
in einer Freizeitanlage an der Mosel.
Im Freizeitpark Gülser Moselbogen entstehen auf parzellierten
Grundstücken von
ca. 229 - 297 qm Kleinwochenendhäuser nach den Vorschriften
der
Landesbauordnung (LBO) Rhld. - Pfalz.
Diese Wochenendhäuser werden für unsere Gesellschaft
von einem in der Region ansässigen Hersteller als Generalunternehmer
produziert und schlüsselfertig übergeben.
Es bestehen in Bau und Gestaltung der Kleinwochenendhäuser
diverse Variationsmöglichkeiten, die Ihnen die Möglichkeit
geben die Realisierung persönlicher Wünsche zu erfüllen.
Errichtet werden die Häuser auf Erbbaupachtgrundstücken,
wobei mit Erwerb eines Hauses das zugehörige Grundstück
im Wege des Erbbaurechts auf 99 Jahre (Restlaufzeit seit 1989 mit
einer weiteren Option auf zusätzliche 99 Jahre) verpachtet
wird.
Gebunden an das jeweilige gewählte Grundstück, ist nach
Lage und Größe unterschiedlich, eine jährliche Pachtzahlung
(Rentenreallast) sowie ein Erbbauzins zu entrichten.
Mit Übertragung des Eigentums im Grundbuch werden Sie dann
Mitglied in der
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) „ Freizeitpark Gülser
Moselbogen “.
Die Verwaltung dieser WEG, übernimmt die Abrechnung der überwiegenden
Kostenarten, die mit der Unterhaltung eines solchen Kleinwochenendhauses
verbunden sind.
Für nähere Ausführungen und Informationen stehen
wir Ihnen gerne bei einem unverbindlichen Besuch unseres Freizeitgeländes
verbunden mit der Besichtigung eines Hauses, nach Terminsvereinbarung,
zur Verfügung.
| |
Campingplatz Gülser Moselbogen
Am Gülser Moselbogen 20
D-56072 Koblenz-Güls
Telefon (0261) 4 44 74
Telefax (0261) 4 44 94
E-Mail: info@moselbogen.de |
| |
| So finden Sie uns:
Über die Autobahn A 61, Ausfahrt Koblenz-Metternich / Winningen
/ Mosel, in Richtung Winningen bis zur Mosel, dort links abbiegen
Richtung Koblenz-Güls und dann der Beschilderung Freizeitpark
Moselbogen / Campingplatz Gülser Moselbogen folgen. |
| |
Sie sind der  .
Besucher auf unserer Seite |
| |
|